Allgemeine Geschäftsbedingungen der Checkpoint INN GbR
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten
für Verträge über die mietweise Überlassung von Apartments zu
Wohnzwecken, für alle dem Kunden erbrachten weiteren Leistungen und
Lieferungen durch die Checkpoint INN GbR, nachfolgend CI genannt.
1.2. Die Unter- oder
Weitervermietung der überlassenen Räume sowie deren Nutzung zu anderen
als Beherbergungs- und Veranstaltungszwecken bedürfen der vorherigen
schriftlichen Zustimmung von CI.
1.3. Abweichungen von diesen AGB finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.
1.4. Die AGB werden dem Kunden mit
der Reservierungsbestätigung übersandt. Widerspricht der Kunde nicht,
kommt der Vertrag zu diesen Bedingungen zustande.
2. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Verjährung
2.1. Der Vertrag kommt durch die Annahme
des Antrags des Kunden durch CI zustande. Eine Annahmeerklärung und
sämtliche damit im Zusammenhang stehende Beschreibungen des
Leistungsumfanges bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder
fernschriftlichen Bestätigung des Anbieters und dem Eingang der Anzahlung auf das Konto der CI.
Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden zum Vertrag bedürfen der Schriftform.
2.2. Vertragspartner sind CI und der
Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er CI gegenüber
zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus
diesem Vertrag, sofern CI eine entsprechende Erklärung des Dritten
vorliegt.
2.3. Alle Ansprüche gegen CI
verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der
kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB.
Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in 5 Jahren. Die
Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von CI beruhen.
3. Leistungen, Preise
3.1. CI ist verpflichtet, die vom Kunden
gebuchte Anzahl von Apartments bereitzuhalten und die sonstigen
vereinbarten Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung in der
Reservierungsbestätigung zu erbringen. CI stellt ein bzw. mehrere
Apartments für eine konkret bestimmte Personenzahl für die Übernachtung
ohne Verpflegungsleistungen zur Verfügung.
3.2. In Ausnahmefällen ist der
Anbieter berechtigt, ersatzweise Apartments und/oder Hotelzimmer in
anderen Häusern zu vermitteln. Erklärt der Mieter, damit sein
Einverständnis, hat er ausschließlich Anspruch auf Unterbringung in dem
konkret benannten Haus. CI tritt in den Fällen, wo CI nicht selber
Betreiber ist, lediglich als Vermittler in Erscheinung; der Vertrag
kommt in diesem Fall zwischen dem Leistungserbringer und dem Kunden
zustande.
3.3. Der Kunde ist verpflichtet, die
für die Überlassung von Apartments und die von ihm in Anspruch
genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise von CI
zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und
Auslagen von CI an Dritte.
3.4. Der jeweilige Leistungspreis
ist ein Pauschalpreis pro Apartment und ergibt sich aus dem bei
Vertragsabschluss für den vereinbarten Mietzeitraum gültigen
Mietpreisangebot. Der im Mietvertrag festgelegte Preis gilt für die
Überlassung des angeführten Apartments für die vereinbarte
Aufenthaltsdauer. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet. Für
einen verkürzten Aufenthalt gelten die Preise entsprechend der
aktuellen Preisliste.
3.5. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
3.6. Überschreitet der Zeitraum
zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 12 Monate und erhöht
sich der vom Vermieter allgemein für derartige Leistungen berechnete
Preis, so kann dieser den vertraglich vereinbarten Preis angemessen,
höchstens jedoch um 5% anheben.
3.7. Die Preise können von CI ferner
geändert werden, wenn der Kunde nachträglich folgende Änderungen
wünscht: Anzahl der gebuchten Apartments und/oder der gebuchten
Personen, Aufenthaltsdauer der Gäste, sonstige gebuchte Leistungen von
CI und CI dem zustimmt.
4. Zahlung, Zahlungsfälligkeit, Zahlungsverzug
4.1. Mit Abschluss des Mietvertrages und
Zugang der Reservierungsbestätigung wird eine Vorauszahlung in Höhe von
20% des Mietpreises sofort fällig. Bei Einzelbuchungen (bis max. 2
Apartments) muss der Betrag bis spätestens 10 Tage vor Anreise bei CI
eingegangen sein.
4.2. Geht bis zum jeweiligen
Stichtag keine Vorauszahlung ein, ist CI zur Auflösung des Vertrages
berechtigt. CI kann ab diesem Zeitpunkt die Mietsache anderweitig
vermitteln, ein Schadensersatzanspruch des Kunden ist ausgeschlossen.
4.3. Spätestens am Tag der Anreise
ist der restliche Mietpreis fällig. Die Aushändigung der Schlüssel
erfolgt Zug um Zug. Sollte bis zum Anreisetag der restliche Mietpreis
nicht eingegangen sein oder bei der Übergabe nicht gezahlt werden, ist
CI zur Auflösung des Vertrages berechtigt. CI kann ab diesem Zeitpunkt
die Mietsache anderweitig vermitteln, ein Schadensersatzanspruch des
Kunden ist ausgeschlossen.
4.4. Bei einem Aufenthalt ab 28
Nächten versteht sich der in 3.4., 3.5., 3.6 und 3.7. genannte
Mietpreises als Monatspreis. Der Mietpreis ist für die Folgemonaten bis
zum letzten Tag des Monats im Voraus zu zahlen. CI ist berechtigt, den
Mietvertrag fristlos zu kündigen, falls der Kunde mit der Zahlung des
Mietpreises für mehr als 7 Tage im Zahlungsverzug ist.
4.5. Gegenansprüche des Anbieters
kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Ansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis aufrechnen. Dies gilt auch für
die Zurückbehaltung von Zahlungen.
5. Rücktritt (Stornierung/Kündigung) durch den Kunden
Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit dem Anbieter abgeschlossenen Vertrag ist bis zu 10 Tage vor Anreise durch den Kunden möglich. Bei Stornierungen innerhalb der 10 Tage vor Anreise wird die volle erste Nacht berechnet. Bei Stornierungen innerhalb von 24 Stunden vor Anreise werden 80 Prozent des Gesamtbetrages fällig (NoShow). Im Falle bereits geleisteter Anzahlungen ist der Kunde verpflichtet, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 EUR zu zahlen, die mit der Anzahlung verrechnet wird. Bei Nichtanreise ohne Stornierung wird der Gesamtbetrag ohne Abzug fällig.
6. Rücktritt von CI
6.1. Gerät der Kunde mit seiner
Anzahlungspflicht in Verzug oder übermittelt er statt der Anzahlung
ungültige Kreditkartenangaben, so ist der Anbieter berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten. Das Recht des Anbieters, Schadensersatz zu
verlangen, wird durch die Ausübung des Rücktritts nicht ausgeschlossen, §
325 BGB.
6.2. Ferner ist CI berechtigt, aus
sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen
zu kündigen, beispielweise falls
· höhere Gewalt oder andere von CI nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
· Apartments unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen,
z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden,
· CI den begründeten Anlass zu der
Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung, die Sicherheit
anderer Mieter oder Mitarbeitern des Hauses oder das Ansehen von CI in
der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw.
Organisationsbereich von CI zuzurechnen ist.
6.3. CI hat den Kunden von der
Ausübung des Rücktritts-/ Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu
setzen. Bei berechtigtem Rücktritt/ Kündigung von CI entsteht kein
Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
7. Bereitstellung, Übergabe, Rückgabe
7.1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch
auf die Bereitstellung eines bestimmten Apartments, sofern das Apartment
sich in derselben Wohnanlage befindet und die gleiche Kategorie
aufweist.
7.2. Die Apartments stehen am
Anreisetag ab 15.00 Uhr und am Abreisetag bis 11.00 Uhr zur Verfügung.
Bei einer späteren Anreise nach 20.00 Uhr ist der Kunde verpflichtet,
den Anbieter hierüber rechtzeitig zu informieren.
7.3. Hat der Kunde das Zimmer am
Abreisetag nicht bis 11.00 Uhr geräumt zurückgegeben, so ist der
Anbieter im Falle der Rückgabe bis 18.00 Uhr berechtigt, dem Kunde den
hälftigen Zimmerpreis und bei einer Rückgabe nach 18.00 Uhr den vollen
Zimmerpreis zu berechnen.
8. Gewährleistung und Haftung
8.1. Der Anbieter haftet mit der
Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes für die Verpflichtungen aus dem
Vertrage. Diese Haftung ist jedoch auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
beschränkt. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen,
um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
8.2. Für eingebrachte Sachen haftet
CI dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum
Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 1.000,00, sowie für Geld,
Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 300,00. Die Haftungsansprüche
erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust,
Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703
BGB).
8.3. Soweit dem Kunden ein
Stellplatz in der Tiefgarage oder auf einem Parkplatz der Wohnanlage,
auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein
Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf
dem Grundstück der Wohnanlage abgestellter oder rangierter
Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Vermieter nicht, außer bei
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
9. Haftung des Kunden
9.1. Der Kunde hat die ihm übergebene
Mietsache ausschließlich für den vertraglich vereinbarten Zweck zu
benutzen und sorgfältig zu behandeln. Während seines Aufenthaltes im
Hause hat er sich so zu verhalten, dass Störungen anderer Mieter und
Schäden an der Einrichtung vermieden werden.
9.2. Gibt der Kunde selbst oder eine
in seiner Begleitung befindliche Person Anlass zu Beschwerden durch
andere Mieter, oder kommt es zu vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache,
so kann der betreffende Kunde/Verursacher durch die CI entsprechend
abgemahnt werden. Im Wiederholungsfall ist die CI zur fristlosen
Kündigung des Mietvertrages gemäß § 553 BGB berechtigt.
9.3. Für nach Übergabe der Mietsache
an den Kunden entstandene Schäden haftet der Kunde, sofern sie nicht
auf einem Umstand beruhen, den der Vermieter selbst zu vertreten hat.
9.4. Der Kunde räumt Vertretern der
CI auf Vertragsdauer das Recht ein, das Apartment zu betreten, um die
Einhaltung des Vertrages sowie den Zustand des Apartments zu überprüfen
und ggf. Reparaturarbeiten durchzuführen.
9.5. Der Kunde bestätigt bei
Anreise, einen Schlüssel erhalten zu haben, der bei Abreise wieder zu
retournieren ist. Bei Verlust des Schlüssels ist für die Kosten der
Schlossänderung ein Pauschalbetrag in Höhe von 100 EUR, bei Verlust der
Magnetkarte ein Pauschalbetrag von 10 EUR zu zahlen.
9.6. Können Schäden erst nach der
Rückgabe der Mietsache festgestellt werden, so wird durch die CI sofort
bei Feststellung (i.d.R. bei Herrichten des Apartments für den nächsten
Gast) ein Schadensprotokoll unter Zeugen aufgenommen und der Schaden
unter Beifügen einer Kopie dieses Protokolls gegenüber dem Kunden
schriftlich geltend gemacht. Sollte die Kreditkartennummer des Gastes
vorliegen, ist der Vermieter berechtigt, die Kreditkarte mit dem Betrag
für den entstandenen Schaden zu belasten.
9.7. Die Anbringung von
Dekorationsmaterialien in den Apartments ist nur mit vorheriger
Zustimmung von CI zulässig. Für die Genehmigungsfähigkeit der Dekoration
hat der Kunde einzustehen. Der Kunde haftet für derartig angebrachte
Dekoration allein und stellt CI von Ansprüchen Dritter frei.
10. Datenschutz und –austausch
Der Kunde wird hiermit gemäß § 33 BDSG sowie des § 3 TDDSG darüber unterrichtet, dass der Anbieter seine Bestandsdaten (Name/Adresse) in maschinenlesbarer Form und nur für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet. Der Anbieter ist berechtigt, die Kundendaten offen zu legen, sofern dies nur für die Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist (staatliche Behörden).
11. Schlussbestimmungen
11.1. Änderungen oder Ergänzungen des
Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die
Aufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder
Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
11.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz von CI.
11.3. Es gilt deutsches Recht.
11.4. Sollten einzelne
Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für
Apartmentbuchungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird
dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im
übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. *ENDE
